Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten (auch während der Kurzarbeit)

Sie möchten sich beruflich weiterbilden oder bei der Jobsuche von einem professionellen Coach angeleitet werden und brauchen dabei finanzielle Unterstützung? Je nach Ihren individuellen Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, öffentliche Fördermittel für die Finanzierung in Anspruch zu nehmen. Die Umschulungen und Weiterbildungen sowie das Coaching-Angebot der Wirtschaftsakademie Am Ring sind durch eine fachkundige Stelle zertifiziert und damit förderungsfähig.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über öffentliche Förderprogramme, mit denen Weiterbildungen, Umschulungen oder Bewerbungstrainings teilweise oder komplett finanziert werden können. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder persönlich vor Ort zu Ihren individuellen Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Zeit jetzt optimal nutzen: Mit Kurzarbeit und Qualifizierung sicher durch die Krise!

Sie sind aktuell in Kurzarbeit und wissen nicht, ob Ihr Arbeitsplatz Ihnen in der Form wie er war erhalten bleibt? Nutzen Sie jetzt die Zeit für eine zukunftsorientierte Weiterbildung mit der Sie Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Meistern Sie diese Herausforderungen gemeinsam mit uns und verbinden Sie Kurzarbeitergeld und Qualifizierung. Damit gehen Sie gestärkt aus der Krise hervor!

So können Sie Ihre Weiterbildung bis zu 100 % fördern lassen: Wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen, können Sie auch eine geförderte Weiterbildung in Anspruch nehmen. Sie können sich dazu bei der zuständigen Agentur für Arbeit informieren (Beratungsgespräche finden meistens telefonisch statt). Bitte stimmen Sie Ihr Weiterbildungsvorhaben mit Ihrem Arbeitgeber ab. Danach kann der Antrag sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Arbeitgeber gestellt werden. Nach der Beantragung erhalten Sie oder Ihr Unternehmen einen Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein garantiert die Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit.

Folgende Bildungsangebote der Wirtschaftsakademie können Sie in der Kurzarbeit fördern lassen:

Vorbereitung auf die Externenprüfung in den Bereichen:

 

Bildungsgutschein

Bildungsgutscheine können von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter für Arbeitssuchende oder Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zur Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung ausgestellt werden. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Mit dem Bildungsgutschein wird die Übernahme der Lehrgangs-, Prüfungs- und Materialkosten zugesichert. Der Bildungsgutschein mit den genaueren Angaben zur Förderung wird vom Antragsteller beim ausgewählten Bildungsträger zur Kostenabwicklung vorgelegt.

 

Weiterbildungsprämie

Die Weiterbildungsprämie ist als Anreiz und Belohnung für Teilnehmer an einer mindestens zweijährigen Umschulung oder Nachqualifizierung gedacht. Diese erhalten bis zu 2 500 Euro bei Bestehen der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung vor der jeweiligen zuständigen Kammer. Eine Voraussetzung ist, dass die Umschulung nach dem 01.08.2016 begonnen hat. Unter Vorlage des entsprechenden Nachweises wird die Prämie vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit direkt an den Teilnehmer bzw. Absolventen ausgezahlt.

 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Ist eine Person bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet, kann nach Erfüllung bestimmter Kriterien ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von diesen ausgestellt werden. Der Gutschein ermöglicht die Teilnahme an einem professionellen Bewerbungscoaching, dessen Kosten zu 100 Prozent übernommen werden. Der AVGS wird dem ausgewählten Bildungsträger vom Antragsteller vor Beginn der Maßnahme vorgelegt.

 

Aufstiegs-BAföG

Eine Weiterbildung, die den beruflichen Aufstieg ermöglicht, kann durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) finanziell unterstützt werden. In der Regel wird Folgendes erwartet: eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis. Auch Absolventen eines Bachelorstudiums, Studienabbrecher oder Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Die Förderung besteht aus Zuschüssen von bis zu 15 000 Euro (insgesamt gibt es 40 Prozent der Förderung als Zuschuss), die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Auf Antrag gib es zudem Darlehenserlasse bei Prüfungserfolg oder einer Unternehmensgründung. Alleinerziehenden wird während der Fortbildung ein pauschaler Beitrag zur Kinderbetreuung gezahlt. Wird ein Vollzeitlehrgang besucht, kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden.

 

Bildungsurlaub NRW

Bei dem sogenannten Bildungsurlaub NRW handelt es sich um ein Förderangebot, welches Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern mit Hauptwohnsitz in NRW ermöglicht, während einer bezahlten Freistellung an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bei einer 5-Tage-Woche können in der Regel pro Jahr 5 Tage freigestellt werden. Der Antrag auf Bildungsurlaub wird beim Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn eingereicht und darf nur unter bestimmten Umständen abgelehnt werden. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen selbst getragen werden. 

Die Wirtschaftsakademie am Ring ist für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub zertifiziert. Eine Auflistung aller zertifizierter Bildungsinstitute finden Sie hier. 

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Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung berufliche Weiterbildungen mit der Übernahme von 50 Prozent der Kosten (höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck). Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus ist die Förderung von Selbstständigen - auch hier unter bestimmten Voraussetzungen - möglich. Hierzu zählen neben Solo-Selbstständigen auch mitarbeitende Eigentümer/innen und Teilhaber/innen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Der Bildungsscheck wird nach einem erforderlichen Gespräch in einer autorisierten Beratungsstelle ausgestellt.

Bildungsprämie BUND

Die Bildungsprämie des Bundes fördert berufliche Weiterbildungen durch einen Zuschuss zu den Kursgebühren und Prüfungskosten. Gefördert werden Berufstätige mit geringem Einkommen, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro. Die Bildungsprämie wird nach einem erforderlichen Gespräch in einer autorisierten Beratungsstelle ausgestellt.

 

Stand: Dez. 2023