Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wirtschaftsakademie Am Ring GmbH

1. Allgemeines

Die Wirtschaftsakademie Am Ring GmbH ist Mitglied in der "Qualitätsgemeinschaft Berufliche Bildung Region Köln e. V.". Sie ist den Qualitätsstandards der Qualitätsgemeinschaft verpflichtet und verfügt über ein eigenes Beschwerdemanagement durch beauftragte Kurs- und Seminarleiter/-innen sowie die Akademie- und Geschäftsleitung. Die Qualitätskriterien umfassen u. a. das Leitbild, die Transparenz des Angebotes, die Qualifikation der Lehrkräfte, die Ausstattung, die Teilnahmebescheinigung sowie das Beschwerdemanagement.
 

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt mit dem vollständig ergänzten Anmeldeformular. Personenbezogene Daten werden entsprechend der gesonderten Datenschutzerklärung elektronisch bearbeitet und auftragsgemäß mit dem jeweiligen Kunden bzw. Kostenträger ausgetauscht. Die Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Der Vertrag zwischen der Bewerberin/dem Bewerber (im Folgenden Teilnehmerin/Teilnehmer genannt) und dem Bildungsträger kommt erst dann zustande, wenn die Anmeldung von der Wirtschaftsakademie mit Unterschrift und Stempel bestätigt wurde (Zulassung). Jeder, der die Voraussetzungen gemäß der Lehrgangsinformationen erfüllt, kann teilnehmen, das Teilnahmerecht ist nicht übertragbar.

Tritt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer verspätet in ein Projekt ein, sind die Projektkosten nicht zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer einen Zeitmonat oder mehr verspätet in die Maßnahme eintritt. In diesen Fällen werden die Lehrgangsgebühren anteilig berechnet. Verzugszinsen werden ab Ratenfälligkeit berechnet.

 

3. A) Rücktrittsrecht, Kündigung der Aufstiegsfortbildungen / Umschulungen / Prüfungsvorbereitungskurse

Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis spätestens 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

In diesem Falle ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von Euro 190,-- zu zahlen. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Wirtschaftsakademie Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Die Wirtschaftsakademie behält sich das Recht vor, Lehrveranstaltungen kurzfristig spätestens 6 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet.

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 20 Monaten ist nach einer 14-monatigen Wartezeit ab Schulungsbeginn (erster Unterrichtstag) mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.06. oder zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres möglich. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von 6 bis 19 Monaten ist eine ordentliche Kündigung nach einer 6-monatigen Wartezeit ab Schulungsbeginn (erster Unterrichtstag) mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.06. oder zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres möglich. Eine ordentliche Kündigung von Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 5 Monaten ist ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die vorzeitige Prüfungsanmeldung der Teilnehmerin/des Teilnehmers ist kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer wegen groben Pflichtverstoß eine außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist er/sie der Wirtschaftsakademie zum Schadenersatz verpflichtet. Ein Anspruch auf Erstattung geleisteter Lehrgangsgebühren besteht nicht. Im Falle vereinbarter Ratenzahlung sind ausstehende Lehrgangsgebühren sofort in einer Summe fällig. Dem/der Teilnehmer*in bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Wirtschaftsakademie Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

Bei geförderten Lehrgängen (z.B. nach SGB II oder SGB III) sind entsprechend der geltenden Regelung bei allen Abbrüchen immer zwei weitere Raten fällig. Für die Teilnehmerin/den Teilnehmer besteht – falls zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Prüfungsverfahren für die Förderung noch nicht abgeschlossen ist – bei Ablehnung und/oder Wegfall der Förderung ein kostenfreies Rücktrittsrecht.

 

3. B) Rücktrittsrecht, Kündigung der Zertifikatslehrgänge

Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht neben dem im Folgenden geregelten Rücktrittsrecht.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis 28 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag gegen Entrichtung einer Stornierungsgebühr von 80,00€ inkl. MwSt. zurücktreten. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden in diesem Fall unter Abzug der Stornierungsgebühr zurückerstattet.

Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 21 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, ist die Wirtschaftsakademie Am Ring GmbH berechtigt, 25% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung bis zum 7. Kalendertag vor der Veranstaltung, ist die Wirtschaftsakademie berechtigt, 50% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt/bei einer Erkrankung oder wenn sich der/die Teilnehmer*in in Quarantäne begeben muss, beträgt ab dem 7. Kalendertag vor der Veranstaltung die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Sollte der/die Teilnehmer*in während der Lehrgangswoche erkranken oder sich in Quarantäne begeben müssen, ist eine kostenlose Teilnahme am Folgekurs oder eine Erstattung der Lehrgangsgebühren ausgeschlossen, da der Platz kurzfristig nicht weitergegeben kann. Im Falle einer Krankheit/Quarantäne (in die er sich selbst begeben muss) hat der/die Teilnehmer*in die Möglichkeit, den Kurs zum regulären Preis erneut zu buchen. Diese zuvor beschriebenen Regelungen gelten nicht nur bei Rücktritten, sondern ebenfalls bei Umbuchungen/Terminverschiebungen. Da der Platz auch bei einer kurzfristigen Umbuchung/Terminverschiebung nicht mehr anderweitig vergeben werden kann und bei zu vielen Umbuchungen ggf. die Durchführung der Lehrgänge nicht mehr gewährleistet ist, bitten wir Sie um Verständnis für diese Regelung.

Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Wirtschaftsakademie behält sich das Recht vor, Lehrveranstaltungen bis zu 7 Kalendertage eines jeden Lehrgangs- oder Seminarstarts aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen abzusagen. Entstehende Kosten für den Teilnehmer werden hierfür nicht übernommen.

 

4. Lehrgangskosten, Bankverbindung

Für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen werden Lehrgangskosten erhoben. Diese setzen sich aus den Schulungskosten und - je nach Lehrgang – den zusätzlichen Lernmittelkosten zusammen. Die Lehrgangskosten sind spätestens 14 Tage vor Kursstart bei den Zertifikatslehrgängen zu entrichten.

Dazu erhalten Sie rechtzeitig eine Rechnung per E-Mail. Bei Ausbleiben der Zahlung ist die Anmeldung hinfällig und eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich.

Bei den Aufstiegsfortbildungen sind die Gebühren spätestens zu Beginn des Lehrgangs (Stichtag Beginndatum) zu entrichten. Zwischen den Vertragsparteien kann eine gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden. Abweichende Fälligkeitstermine müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Sofern ein abweichender Kostenträger vorhanden ist, überweist dieser die Rechnungsbeträge auf der Grundlage einer gesonderten Schuldübernahmeerklärung. Lehrgangsgebühren müssen auf das im Vertrag bzw. der Rechnung ausgewiesene Konto überwiesen werden. Bei vereinbarter Ratenzahlung gilt: Kommt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer mit einer oder mehr Rate/n in Zahlungsverzug, so ist/sind die ab diesem Zeitpunkt noch ausstehende/n Rate/n in einer Summe fällig.

 

5. Pflichten des Bildungsträgers sowie der Teilnehmerin/des Teilnehmers

Die Wirtschaftsakademie verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der formulierten Lernziele erwachsenengerecht vermittelt werden. Die Wirtschaftsakademie kann jedoch keine Erfolgsgarantie dafür übernehmen, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer das jeweilige Schulungsziel erreicht. Auch wird keine Gewähr dafür abgegeben, dass die sich von der Teilnehmerin/von dem Teilnehmer erstrebten Berufswünsche realisieren lassen. Bei Qualifizierungen in einen anerkannten Ausbildungsberuf sind die von der zuständigen Stelle erlassenen Prüfungsanforderungen zugrunde zu legen.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, die notwendigen Kompetenzen zu erwerben, insbesondere regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und bei Fernbleiben die Gründe hierfür unverzüglich schriftlich darzulegen. Weiterhin besteht die Verpflichtung, den geordneten Lehrgangsablauf nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiter/innen nachzukommen. Bei maßnahmewidrigem Verhalten, d. h. bei grober Verletzung der o. g. Pflichten oder Verstoß gegen die Hausordnung, kann die Wirtschaftsakademie von ihrem Recht einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen; dabei handelt es sich dann um eine von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer zu vertretende Kündigung, die nicht zu einer Verringerung der Lehrgangskosten führt. Die ab dem Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehenden Monatsraten sind dann in einer Summe sofort fällig. Bei Umschulungen/Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als 19 Monaten gilt unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, das 10 Prozent des Gesamtstundenvolumens der Ausbildung übersteigt, enthebt die Wirtschaftsakademie. von der Verpflichtung, die Teilnehmerin/den Teilnehmer zur IHK-Prüfung anzumelden. Am Lehrgangsende erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer einen Nachweis der Teilnahme. Die Form des Nachweises ist in der Lehrgangsbeschreibung festgelegt.

 

6. Ausfallzeiten, Urlaub/Ferien, Stundenplan

Urlaub/Ferien sowie das Fernbleiben der Teilnehmerin/des Teilnehmers vom Unterricht oder vereinbarten Projektterminen führen zu keiner Minderung der Projekt-/Schulungskosten. Terminverschiebungen oder Änderungen des Stundenplanes, der Stundenverteilung, der Klassenaufteilung bzw. der Klassenzusammensetzung und der Ferien sind seitens der Wirtschaftsakademie vorbehalten.

 

7. Prüfungen

Die Durchführung von Prüfungen, die Ausweisung von Leistungen auf Zeugnissen und Zertifikaten sowie die Voraussetzungen für Teilnahmebescheinigungen richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Wirtschaftsakademie. Externe Prüfungen (z. B. durch die IHK) werden von der jeweils zuständigen Prüfungseinrichtung geregelt.

Die Verschiebung von IHK-Prüfungsterminen ist nur in krankheitsbedingten Ausnahmen (mit ärztlichem Attest) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 80 EUR möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der/die Teilnehmer*in in Quarantäne begeben muss. Bei einer Verschiebung aus anderen Gründen berechnen wir 150 EUR. Eine Verschiebung aus den zuvor genannten Gründen ist nur möglich, wenn die IHK einen weiteren Prüfungstermin anberaumt.

 

8. Unfallversicherung

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer der Qualifizierungsmaßnahme ist während ihrer/seiner Teilnahme sowie auf den Wegen von und zur Wirtschaftsakademie entsprechend der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft nach deren Maßgabe versichert.

 

9. Haftung

Die Wirtschaftsakademie haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer mitgebracht worden sind. Personen, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmerin/des Teilnehmers werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ebenso besteht ein Haftungsausschluss bei rechtswidriger Internet- und Softwarenutzung durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Die Wirtschaftsakademie übernimmt keine Haftung für die von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer gemachten Angaben zu personenbezogenen Daten.

 

10. Sonstiges

Die wechselseitigen Leistungen aus den Lehrgangsverträgen sind grundsätzlich am Sitz des Bildungsträgers zu erfüllen.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser AGB unvollständig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen AGB-Bestandteile. An die Stelle der unvollständigen oder unwirksamen Regelung soll eine Regelung treten, die dem in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Willen der Parteien am nächsten kommt.

 
12. Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

 

(Stand: 11/2021)