Sie möchten sich beruflich weiterbilden oder bei der Jobsuche von einem professionellen Coach angeleitet werden und brauchen dabei finanzielle Unterstützung? Je nach Ihren individuellen Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, öffentliche Fördermittel für die Finanzierung in Anspruch zu nehmen.
Die Weiterbildungen sowie das Coaching Angebot der Wirtschaftsakademie Am Ring sind durch eine fachkundige Stelle zertifiziert und damit förderungsfähig. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über öffentliche Förderprogramme, mit denen Weiterbildungen oder Bewerbungstrainings teilweise oder komplett finanziert werden können.
Bildungsurlaub NRW
Bei dem sogenannten Bildungsurlaub NRW handelt es sich um ein Förderangebot, welches Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern mit Hauptwohnsitz in NRW ermöglicht, während einer bezahlten Freistellung an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bei einer 5-Tage-Woche können in der Regel pro Jahr 5 Tage freigestellt werden. Der Antrag auf Bildungsurlaub wird beim Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn eingereicht und darf nur unter bestimmten Umständen abgelehnt werden. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Die Wirtschaftsakademie am Ring ist für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub zertifiziert. Eine Auflistung aller zertifizierter Bildungsinstitute finden Sie hier.
Weiterbildungsstipendium
Nach einem besonders erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung können Berufsanfänger*innen ein Stipendium für fachliche oder fachübergreifende Lehrgänge, unter Umständen sogar für ein berufsbegleitendes Studium, erhalten.
Weitergehende Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb), die im Auftrag des BMBF die bundesweite Durchführung koordiniert.
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige in Deutschland finanziell bei individuellen Weiterbildungen, um ihre Fähigkeiten zu verbessern und wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro können Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden und einer Abschlusszeit von sechs Monaten gefördert werden. Die Voraussetzungen sind u.a. ein Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, mindestens zwei Jahre Selbstständigkeit sowie die Selbstständigkeit als Haupttätigkeit.
Prüfen Sie jetzt die Möglichkeiten einer Förderung.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Ist eine Person bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet, kann nach Erfüllung bestimmter Kriterien ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von diesen ausgestellt werden. Der Gutschein ermöglicht die Teilnahme an einem professionellen Bewerbungscoaching, dessen Kosten zu 100 Prozent übernommen werden. Der AVGS wird dem ausgewählten Bildungsträger vom Antragsteller vor Beginn der Maßnahme vorgelegt.
Aufstiegs-BAföG
Eine Weiterbildung, die den beruflichen Aufstieg ermöglicht, kann durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) finanziell unterstützt werden. In der Regel wird Folgendes erwartet: eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis. Auch Absolventen eines Bachelorstudiums, Studienabbrecher oder Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Die Förderung besteht aus Zuschüssen von bis zu 15 000 Euro (insgesamt gibt es 40 Prozent der Förderung als Zuschuss), die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Auf Antrag gib es zudem Darlehenserlasse bei Prüfungserfolg oder einer Unternehmensgründung. Alleinerziehenden wird während der Fortbildung ein pauschaler Beitrag zur Kinderbetreuung gezahlt. Wird ein Vollzeitlehrgang besucht, kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder persönlich vor Ort zu Ihren individuellen Finanzierungsmöglichkeiten!