Die Arbeitswelt verändert sich rasend schnell und für Arbeitnehmer ist es daher wichtig, sich kontinuierlich weiter zu bilden. Aber wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diesen in Anspruch nehmen zu können? Nachfolgend finden Sie einige hilfreiche Informationen rund um den Bildungsurlaub.
Anspruch
Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz, welches den Anspruch regelt. Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer Landesgesetze verabschiedet. Entscheidend ist das Bundesland des Arbeitsplatzes. Sofern das Seminar dort als Bildungsurlaub anerkannt ist, hat der Arbeitnehmer also ein Anrecht hierauf.
Anspruch auf Bildungsurlaub haben darüber hinaus nur Arbeitnehmer. Studenten, Hausfrauen/-männer sowie Rentner haben hingegen keinen Anspruch. Beamte und Auszubildende haben eine Sonderstellung, die jedes Bundesland unterschiedlich regelt.
Wie viele Tage kann ich beantragen?
In den jeweiligen Ländern wurden entsprechende Gesetze hierzu fest gelegt. In den meisten Bundesländern sind fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr vorgesehen, die auch über zwei Jahre "angespart" werden können. In dem Fall sind zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren möglich.
Anerkannte Anbieter
Um den Bildungsurlaub nutzen zu können, muss der Anbieter für diese Fördermöglichkeit zugelassen sein. Die Wirtschaftsakademie Am Ring ist eine anerkannte Weiterbildungseinrichtung gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) und auf der offiziellen Seite der Bezirksregierung Köln zu finden: https://www.bezregkoeln.nrw.de/
Ablauf / Antrag
Die Antragsfristen schwanken je nach Bundesland: Meistens müssen Beschäftigte zwischen vier und acht Wochen einplanen. Wir raten jedoch, die Freistellung mit dem Arbeitgeber früher zu besprechen, damit während der Abwesenheit des Beschäftigten keine Engpässe entstehen.
Sobald Sie das Seminar / die Fortbildung bei uns verbindlich gebucht haben, erhalten sie alle erforderlichen Unterlagen wie Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid sowie den Ablaufplan zugeschickt. Reichen Sie diese Unterlagen beim Arbeitgeber ein und lassen Sie sich Abgabe und das Datum beispielsweise durch Eingangsstempel schriftlich bestätigen. Nach Absolvieren des Kurses bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.
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